Das Sportgelände des SV Alpirsbach-Rötenbach e.V. ist bis auf Weiteres für die Nutzung grundsätzlich gesperrt!
Darüber hinaus sind Zusammenkünfte und Gruppenbildungen von mehr als 2 Personen an öffentlichen Plätzen untersagt.
Diese Verordnung wurde von Bund und Ländern beschlossen und ist daher einzuhalten.
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